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EU-Entscheidung zu „eCall“

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Verbraucher muss bei Zusatzdiensten frei wählen können

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Der ADAC begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, den europaweiten Notrufdienst „eCall“ ab 2015 verpflichtend in Neufahrzeuge integrieren zu wollen. Damit ist die letzte wichtige Hürde für eine flächendeckende Einrichtung von „eCall“ in Europa genommen. Der Club geht davon aus, dass durch „eCall“ die Zahl der Verkehrstoten pro Jahr um bis zu fünf Prozent reduziert werden kann, da der Unfallort durch die Rettungskräfte schneller gefunden und wertvolle Zeit für lebensrettende Maßnahmen gewonnen werden kann.

Problematisch bleibt jedoch weiterhin das Fehlen einer eindeutigen Regelung, die es Verbrauchern ermöglicht, neben eCall auch optionale Zusatzdienste verschiedener Anbieter über die jeweiligen Bordsysteme nach eigenen Vorstellungen zu nutzen. Nach Ansicht des ADAC sollte jeder Autofahrer die Entscheidungsfreiheit haben, ob und an wen seine Fahrzeug-Daten gesendet werden, z.B. an den Hersteller, Pannendienste oder andere Anbieter. Darüber hinaus fordert der ADAC, dass der freie und faire Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern auch künftig gewährleistet ist.

Der ADAC setzt sich seit Jahren für den europaweiten „eCall“-Dienst ein und hat die technische Realisierbarkeit in eigenen Tests nachgewiesen. Fahrzeuge, die mit einem „eCall“ Bordsystem ausgerüstet sind, melden unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 alle relevanten Daten an die Rettungsleitstelle. Ausgelöst wird dies manuell per Notruftaste oder automatisch über Sensoren im Auto, etwa nach einem schweren Unfall. Die Daten zeigen u.a. die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung sowie Uhrzeit und geben weitere Informationen zur Auslöseart und zur Fahrzeugidentifikation.

Quelle: ADAC

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