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Betriebliche Altersvorsorge Vergleich

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Direktzusage durch Arbeitgeber

Die gesetzliche Rente wird laut Experten zum Leben nicht mehr ausreichen. Darum sind alle Arbeitnehmer dazu angehalten privat eine Vorsorge zu betreiben. So ist die Direktzusage (Pensionszusage) für den Arbeitgeber verpflichtend einzuhalten. Wenn das Rentenalter, Invalidität oder der Todes des Arbeiters eintritt, muss der AG eine Rentenzahlung vornehmen. Diese Pensionsrückstellungen werden in der Bilanz steuerlich berücksichtigt. Die Höhe der Rente (Zahlung) ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Höhe des früheren Einkommens. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf https://www.altersvorsorge-heute.de/bav-vergleich/ .

Rechner nutzen

Um sich erst ein mal einen Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen, ist es hilfreich die Rechner online im Internet zu nutzen. Sie ermitteln durch die Eingabe der Daten viele Varianten und Tarife. Doch es muss hier auch erwähnt werden, dass die Angaben ohne Gewähr sind. Spätere Beitragsanpassungen durch den Versicherer sind jeder Zeit möglich.

Thema Gehaltsabrechnung und bAV

Der Arbeitgeber gibt den Bruttolohn des Arbeiters an den Versicherer weiter. Dieser ermittelt dann einen Beitrag. Der wird später vom Bruttolohn abgezogen. Somit wird die Steuerlast des Firmeninhabers nachhaltig gesenkt und der Arbeiter muss an sich nicht so viel für die Versicherung bezahlen, wie es eigentlich den Anschein hat. Auch hier wird das zu versteuernde Einkommen deutlich gesenkt. Grundlage hierfür ist Paragraf 3 Nr. 63 EstG.

Nachteile und Kritik der Vorsorge

Doch die betriebliche Altersvorsorge steht immer wieder in der Kritik. Verbraucherschützer denken, dass es ein Nachteil ist, wenn der Versicherte sich nicht die Versicherung aussuchen darf. Der Ausschluss vom Mitspracherecht ist in sofern nicht nachvollziehbar, da der Arbeitnehmer hier eine private Vorsorge betreiben will, aber keinen Einfluss auf die Tarife und Anbieter hat. Er ist auf den Arbeitgeber angewiesen und muss hoffen, dass er eine gute Kenntnis von den Offerten und Konditionen hat.

Besonderheit: Unverfallbarkeit

Die betriebliche Altersvorsorge wurde ursprünglich als Belohnung für die Betriebstreue eines Arbeitnehmers entwickelt. Scheidet der AN vorzeitig aus, hat er dann auch keinen Anspruch mehr. Scheidet jedoch ein Arbeiter vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus dem Unternehmen aus, muss hier eine intensive Prüfung vorgenommen werden. Der Ausscheidezeitpunkt ist hier entscheidend. Denn sind nach § 1bBetrAVG alle Unverfallbarkeitsvorraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber dann eine feste Leistung zahlen.

Lange & Lange GbR
Gesellschafter Martin Lange
Telefon: 03092092470
eMail: kontakt@pkv-testbericht.de

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Quelle: Betriebliche Altersvorsorge Vergleich

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